Bundestag beschließt Lkw-Mautkostenerhöhung ab 1.1.2019
Lange wurde die Mautkostenerhöhung bereits in der Branche diskutiert. Am 18.10.18 beschließt der Bundestag nun die Erhöhung der Mautsätze auf Basis des aktuellen Wegekostengutachtens. Ab 01.01.2019 sollen damit auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland die nachfolgenden Mautsätze auf Basis von 3 Gewichtsklassen gelten. In der Klasse ab 18 t zGM wird zusätzlich nach Anzahl der Achsen differenziert.
Vorübergehend von der Maut befreit sind Elektro und gasbetriebene Lkw.
Quelle: SVG
Neue Kontrolle für Bundesstraßen
Seit 1. April 2015 gilt ein neues Gesetz zur Vergabe von Kurzzeitkennzeichen.
„Seit 1. April 2015 ist’s vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV: An diesem Stichtag ist die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft getreten, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen sollen. Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Die neue, verschärfte Richtlinie soll dem Missbrauch mit Kurzzeitkennzeichen vorbeugen, erläutert das Bundesverkehrsministerium. Die Zahl solcher Fälle sei in der Vergangenheit stark angestiegen: Die Kfz-KEnnzeichen würden weiterverkauft, verkehrsunsichere Fahrzeuge seien auf den Straßen unterwegs – ohne dass man den fahrenden Schrotthaufen einem Halter zuordnen könne, da er nirgends registriert sei. Dem soll die neue Regelung nun einen Riegel vorschieben. […]“